Koordination, Wirtschaftsordnung
Wenn einzelne Wirtschaftseinheiten nicht mehr autark agieren, sondern im Rahmen von Arbeitsteilung spezialisierte Aufgaben übernehmen, bedarf es der Koordination dieser Akteure. So ist zu klären, wer was wie in welcher Menge und Güte herstellt und wie die hergestellten Güter verteilt werden sollen (aus der Beantwortung bzw. Konkretisierung dieser Fragen ergibt sich die Wirtschaftsordnung eines Landes). Die Koordination kann durch zentrale Entscheidungen erfolgen, wie dies bei Zentralverwaltungswirtschaften der Fall war. Eine Alternative ist die dezentrale Koordination auf mehr oder weniger stark regulierten Märkten bei Marktwirtschaften. Dort entscheiden die Akteure selbst darüber, ob sie bestimmte Güter anbieten oder nachfragen möchten. Außer durch Märkte kann Koordination auch erfolgen über hierarchische Anweisungen (zum Beispiel in Unternehmen und generell bei dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen) oder im Rahmen von Netzwerken, in deren Rahmen man sich gegenseitig hilft. Als Mittel zur Koordination können unter anderem Geld, Preise, Verträge, Sanktionen, Werte, Regeln oder Macht dienen (vgl. Hedtke 2008). Ein wichtiges Kriterium im Hinblick auf die geeignete Koordinationsform sind Transaktionskosten, die möglichst zu minimieren sind.