Wettbewerb

Wettbewerb zwischen Anbietern (aber auch unter Nachfragern) ist die zentrale Voraussetzung für funktionierende Märkte und marktbezogene Wirschaftsordnungen. Er sorgt dafür, dass die Anbieter, die die Bedürfnisse der Nachfrager am besten und mit geringem Aufwand (also hoher Effizienz) befriedigen, am Markt erfolgreich sind, während schlecht wirtschaftende Unternehmen den Markt verlassen müssen. Der Wettbewerb unter Nachfragern gewährleistet in der Regel, dass diejenigen das Gut erhalten, die es besonders zu schätzen wissen und deswegen den Marktpreis (der sich in der neoklassischen Theorie aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage ergibt) zu zahlen bereit sind.

In Märkten mit wenigen Anbietern (Oligopolen) besteht die Tendenz zu wettbewerbsreduzierenden Absprachen bzw. zur Kartellbildung, da somit höhere Preise bzw. geringere Qualität am Markt durchsetzbar sind. Aufgrund dieser wohlfahrtsmindernden Effekte sind Preis- und Mengenkartelle normalerweise verboten. Gleichwohl können auch Wettbewerber wohlstandsmehrend miteinander kooperieren, beispielsweise bei gemeinsamen Forschungsaktivitäten oder um sich auf bestimmte Normen zu einigen.