Externalität, externe Effekte
Ökonomische Handlungen (zum Beispiel Konsum, Produktion, Kartellabsprachen) können sich auf unbeteiligte Dritte auswirken. Je nachdem, ob diese Konsequenzen nutzenstiftend oder -reduzierend sind, wird von positiven oder negativen externen Effekten gesprochen. Beispiele für positive externe Effekte wären die aufwändige Renovierung eines denkmalgeschützten Hauses, das auch Nachbarn durch eine ansprechendere Aussicht Nutzen stiftet oder Forschungstätigkeiten, deren Ergebnisse von der Allgemeinheit genutzt werden können. Negative externe Effekte fallen unter anderem bei der Produktion von Strom aus Kohle an, da sich die damit einhergehende Luftverschmutzung und CO2-Emmissionen negativ auf die Gesundheit der Bevölkerung und auf den Treibhauseffekt auswirken. Auch Lärmbelästigung durch Flugzeuge oder durch das Üben eines lauten Musikinstruments stellen Beispiele negativer externer Effekte dar.
Da die externen Effekte nicht in die Kosten-Nutzen-Überlegungen des Verursachers einfließen, kommt es in der Regel zu suboptimalen Entscheidungen beziehungsweise zu Marktversagen.
Insbesondere durch staatliche Regelungen beziehungsweise Institutionen kann versucht werden, dies zu beheben, indem negative externe Effekte internalisiert, also dem Verursacher zugeordnet werden. Mineralölsteuern oder der Handel mit CO2-Emissionsrechten sind Maßnahmen, die die Umweltbelastung für die Verursacher verteuern und damit externe Effekte zumindest teilweise internalisieren. Eine andere Möglichkeit besteht in (beschränkten) Verboten von Maßnahmen, die zu negativen externen Effekten führen. Beispiele hierfür wären die Festlegung von Ruhezeiten, während derer keine laute Musik gespielt werden darf oder ein Verbot von ozonschichtschädigendem FCKW in Kühlschränken.
Positive externe Effekte können dazu führen, dass die entsprechenden Güter in unerwünscht geringem Umfang vorhanden sind, da der Verursacher zwar die gesamten Kosten trägt, aber nicht in den Genuss des vollen Nutzens kommt. Dem kann durch fördernde Maßnahmen begegnet werden, etwa durch verbesserte Abschreibungen von Renovierungskosten denkmalgeschützter Immobilien oder durch Patentschutz auf Erfindungen.